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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemein
Mit der Erteilung eines Auftrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Auftraggeber hat bei Reparaturerteilung über alle Fehler und Schäden am Gerät Auskunft zu geben. Fristen und Lieferungen
Fristen für Leistungen und Lieferungen werden nur unverbindlich gegeben.
Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Für nach der Reparatur fertiggestellte und benachrichtigte, jedoch nicht abgeholte Geräte, wird nach Ablauf von 2 Wochen eine Lagergebühr von 2,50 € pro Tag, rückwirkend vom Tag der Benachrichtigung, erhoben. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich. Wird das Gerät nach
weiteren 5 Werktagen noch immer nicht abgeholt, wird die Lagergebühr rückwirkend ab Fertigstellung erhoben. Nach zwei weiteren Wochen entfällt jegliche Haftung für Verluste, Beschädigung oder Untergang des Gerätes. Eine Weiterverwendung oder auch Veräußerung zur Deckung der enstandenen Kosten behält sich der Auftragnehmer vor. Weitere Vereinbarungen
- Der Auftragnehmer behält sich vor, zusätzliche nicht in Auftrag gegebene Arbeiten . vorzunehmen, sofern sie für die volle Gebrauchs - und Funktionsfähigkeit des Reparaturgegenstandes erforderlich sind. - Aushändigung des zur Reparatur gegebenen Gerätes erfolgt nur gegen Vorlage des Auftrages. - Entstehen während der Lagerungs - oder Reparaturzeit weitere Mängel oder Transportfehler, so werden diese nur auf unsere Kosten entfernt, sofern wir der Verursacher des Schadens sind. - Wir sind berechtigt, eine Instandsetzung jederzeit abzulehnen. - Bei Reparaturen am Aufstellungsort des Kunden, werden nur die angegebenen und klar erkennbaren Fehler beseitigt. - Bei persönlicher Abholung durch den Auftraggeber, oder seinem Bevollmächtigten, ist das Gerät auf Gehäuseschäden zu über Nachträgliche Defekte an Gehäusen und Zubehör werden nicht anerkannt. Reparaturkostenermittlung
Vor Reparaturbeginn wird grundsätzlich ein Kostenvoranschlag erstellt. Diese wird im voraus bezahlt und nach
Ausführung der Reparatur verrechnet. Der Kostenvoranschlag wird unverbindlich erstellt und auch dann fällig,
wenn die genehmigte Reparatur nicht durchgeführt werden kann. Dies kann eintreten, wenn Ersatzteile nicht mehr
lieferbar sind oder die Reparaturkosten den Kostenvoranschlag nachhaltig übersteigen und der Kunde daraufhin die
Reparaturausführung ablehnt. Kostenvoranschläge werden wie folgt berechnet: CamCordern 39,50 € TV mit Transportservice 49,50 € TV angeliefert 39.50 € Video - DVD 29,95 € HiFi-Geräten 29,95 € Computern 39,50 € Kabelfernsehen und Satellitenempfanganlagen 39,50 € Elektrogeräte 15,-- €. Die Kosten für die Reparaturkostenermittlung trägt der Auftraggeber. Da das zur Reparatur gebrachte Gerät für eine Reparaturkostenermittlung zerlegt wird, haftet der Auftragnehmer nicht für weitere nicht sichtbare Defekte, die durch die Reparaturkostenermittlung herrühren. Dazu zählen Unterbrechungen auf den Platinen oder Wackelkontakten. Dies sind Alterungsmängel, die nur im Rahmen einer Reparatur behoben werden können. Sie werden von uns auch nicht repariert, wenn das Gerät unrepariert zurückgegeben werden soll. Ersatzteile/Kundenbestellungen
Die bei der Instandsetzung ausgebauten und ersetzen Bauteile werden auf Wunsch zurückgegeben. Dies muß der
Auftraggeber jedoch vor Reparaturbeginn ankündigen. Ein Rückgabe - oder Erstattungsanspruch hat der Auftraggeber jedoch nicht. Werden Ersatzteile oder Geräte auf Kundenwunsch bestellt, dann muß der Auftraggeber einen Vorschuß in Höhe von 50% der zu erwartenden Kosten bei Aufragerteilung bezahlen. Garantieausführungen
Garantiereparaturen werden nur kostenfrei für den Auftraggeber ausgeführt, wenn bei Auftragerteilung ein gültiger
Garantieschein sowie eine Kaufquittung vorliegt. Garantiereparaturen werden nach den Garantiebedingungen des
Geräteherstellers durchgeführt. Gewährleistungen
Wir gewähren auf die Ausführung unserer Reparaturen ab 1.1.2002 die gesetzlichen Fristen.
Für eingebaute Ersatzteile sind dies 1 Jahr Garantie inkl. Montage. Ausgenommen sind jedoch Verschleißteile sowie unsachgemäße Benutzung sowie die überdurchschnittliche Beanspruchung des Gerätes. Für von uns verkaufte, werkstattüberprüfte Gebrauchtgeräte gewähren wir 1Jahr Garantie soweit im Einzelfall nicht eine anders lautende Gewährleistungsfrist vereinbart wird. Für Neugeräte gewähren wir 12 Monate Garantie und weitere 12 Monate
Gewährleistung. Zahlungsweise
Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung oder Nachnahme ausgehändigt. Werden die Reparatur - oder Montagekosten ausnahmsweise nicht in bar bezahlt, so überträgt der Auftraggeber schon jetzt das Eigentum an diesem Gerät sicherungshalber an uns. Das betrifft auch VorOrt eingebaute Ersatzteile. Das Gerät bleibt dann unveräußerliches und pfändbares Eigentum bis zur restlosen Bezahlung der Reparaturkosten. Wurde das reparierte Gerät 6 Wochen nach Fertigstellung nicht abgeholt und bezahlt, haben wir das Recht das Gerät zur Wahrung unserer Forderung zu versteigern oder anderweitig zu veräußern. Positive Differenzen werden dem Kunden erstattet.
Erfüllungssort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Hamburg - Wandsbek.
Für das Mahnverfahren gilt das Amtsgericht Hamburg - Wandsbek. Stand 01. Januar 2020 |